Nutzung, Bauzeit:
Städtebauliche Situation, Nachbargebäude:
Geschossigkeit und Dachform:
Baukörpergestaltung:
Bezug von Baukörper und Dachform zur Umgebung:
Fassadengestaltung:
Detaillierung:
Materialien und Farbgebung:
Bezug der Materialien und Fassadengestaltung zur Umgebung:
Abschließende Bewertung: – –
An der Westseite des Wilhelmitorwalls entstand 2009 nach dem Abbruch vorhandener Bausubstanz der Neubau eines Bürogebäudes. Das Bürohaus besitzt mit dem benachbarten Haus Nr. 31 ein gemeinsam genutztes Hof- bzw. Gartengrundstück. Während sich im Süden eine Wohnbebauung aus der Zeit um 1970 mit Fassaden aus weiß gestrichenem Ziegelmauerwerk befindet, zeigt sich das Nachbarhaus als historischer Villenbau des 19. Jahrhunderts mit verputztem Fachwerk (heute erweitert und ebenfalls Bürohaus).
Der Neubau Wilhelmitorwall 31 (Schulungszentrum) steht unmittelbar am Gehweg der Wallstraße und zeigt eine Komposition aus drei Baukörpern. Zwei an die Straße gerückte, zweigeschossige Baukuben gleicher Größe und Gestaltung sind durch eine mittige Fuge getrennt. Die kubischen Gebäudeteile sind verputzt, weiß gestrichen und zeigen große, hochrechteckige Fensteröffnungen mit Einscheibenverglasung sowie flache Dächer. Sie erheben sich über einer leicht eingezogenen Sockelzone. Im südlichen Gebäudeteil befindet sich neben der Fuge ein über beide Geschosse reichendes, schlitzartiges Fenster (Treppenhaus).
Beide Bauteile werden scheinbar von einem sowohl nach hinten als auch nach rechts versetzten, dreigeschossigen Baukörper mit Flachdach durchdrungen, der sich in erster Linie als Staffelgeschoss und in der Fuge zwischen den Putzbauten zu erkennen gibt. In dieser Fuge befindet sich die Eingangssituation. Straßen- und Rückseite des verbindenden Gebäudeteils sind transparent gestaltet. Pfosten und Riegel gliedern die Verglasungen, die z.T. aus grünlichem Milchglas bestehen. Die Stirnseiten und Dachtraufen des dreigeschossigen Bauteils sind mit grünen Kupferplatten verkleidet.
Unmittelbar vor der südlichen Schmalseite des Gebäudes befindet sich eine Tiefgaragenzufahrt. Sie ist mit Betonwänden eingefasst, über der Grenzwand befindet sich ein Stabgeländer. Direkt neben der Einfahrt besteht eine weitere Garagenzufahrt zum Nachbarhaus Nr. 29.
Mit der Gliederung in mehrere Baukörper ist eine maßstäbliche Wirkung des Bürohauses angestrebt worden. Die verputzten Gebäudeteile entsprechen den Größenverhältnissen der älteren Wohnbauten am Wallring. Insgesamt sprengt das Bürohaus mit seiner Größe jedoch den Rahmen der Bebauung des historischen Promenadenrings. Eine rein gewerbliche Nutzung, wie sie hier vorliegt, ist zudem nach der Wallringsatzung nicht zulässig. Besonders negativ fällt die zweifache Tiefgaragenzufahrt ins Auge. Sie beeinträchtigen den Blick in den rückwärtigen Grünraum erheblich und erweisen sich dem Charakter des Promenadenrings als besonders wesensfremd. Darüber hinaus werden Teile des Gartengrundstücks als Parkplatz für PKW genutzt, was die Struktur des Quartiers ebenfalls beeinträchtigt.